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Stromvertrag: 12 oder 24 Monate Laufzeit – was ist besser?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Meist liegt die Mindestlaufzeit eines Stromvertrags bei 12 oder 24 Monaten. Das heißt, Sie können den Vertrag im Normalfall erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kündigen und sich einen neuen Stromanbieter suchen. Doch welche Option ist sinnvoller? Der nachfolgende Ratgeber zeigt auf, ob sich für Verbraucher eher ein Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit anbietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Tarif mit zwölfmonatiger Laufzeit können Sie vergleichsweise flexibel auf Veränderungen am Strommarkt reagieren.
  • Stromtarife mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zeichnen sich in der Regel durch etwas günstigere Vertragskonditionen aus.
  • Neukundenprämien senken die Stromkosten lediglich im ersten Vertragsjahr. Daher bietet sich eher ein Tarif mit nur zwölf Monaten Laufzeit an, um den Anbieter rechtzeitig wechseln zu können.

Welche Vorteile bieten Stromverträge mit zwölf Monaten Laufzeit?

Der wesentliche Vorteil der kürzeren Vertragslaufzeit besteht darin, dass Sie flexibel bleiben, da Sie über eine kürzere Zeitspanne an den Stromanbieter gebunden sind. Dies ermöglicht es Ihnen, schnell auf Preisschwankungen am Energiemarkt reagieren zu können. Tauchen günstigere Angebote auf, lässt sich der Stromlieferant kurzfristiger wechseln.

Besonderer Hinweis: Wenn der Energieanbieter seine Preise erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Wie lange der Vertrag eigentlich noch läuft, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. In der Regel haben Sie ab der Benachrichtigung durch den Stromversorger zwei Wochen Zeit, um den Stromvertrag zu kündigen.

Welche Vorteile haben Stromtarife mit 24 Monaten Mindestlaufzeit?

Hinsichtlich der persönlichen Flexibilität erweisen sich Stromverträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten für Verbraucher definitiv als Nachteil. Dennoch können entsprechende Tarife trotzdem vorteilhaft sein. Um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrags mit 24-monatiger Laufzeit zu bewegen, fallen die Konditionen hier oftmals etwas günstiger aus – beispielsweise durch einen Rabatt auf die Abschlagszahlungen.

Unser Rat: Bei Stromtarifen mit einer langen Mindestvertragslaufzeit empfiehlt es sich unbedingt, auf eine Preisgarantie zu achten. Mit einer solchen sichern Sie sich gegen Strompreiserhöhungen ab.

Welche Vorteile bieten Verträge mit Laufzeiten unter 12 Monaten?

Strom- und Gasverträge mit einer Dauer von einem oder drei Monaten bieten eine erhöhte Flexibilität. Durch diese kurzen Laufzeiten haben Sie die Möglichkeit, bei günstigeren Angeboten den Vertrag rasch zu kündigen und den Energielieferanten zu wechseln.

Dies erweist sich als vorteilhaft, insbesondere wenn die Großhandelspreise erheblich gesunken sind und attraktivere Strom- oder Gastarife verfügbar sind. Verträge mit kurzen Laufzeiten eignen sich besonders gut für Kunden, die den Energiemarkt aufmerksam verfolgen und bei sinkenden Preisen schnell handeln möchten.

Sofort- und Neukundenboni bei der Wahl des Tarifs berücksichtigen

Mittlerweile beinhaltet fast jeder Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit sogenannte Wechselprämien. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um einen Sofortbonus und/oder um einen Neukundenbonus. Den Sofortbonus überweist Ihnen der Energieversorger im Normalfall 60 Tage nach Lieferbeginn. Der Neukundenbonus wird Ihnen in der Regel nach einem vollen Belieferungsjahr und manchmal bereits nach einem Jahr Vertragslaufzeit gutgeschrieben.

Stromanbieter mit Prämie

Die gewährten Boni sorgen beim Wechsel des Stromanbieters dafür, dass die Kosten im ersten Vertragsjahr sehr niedrig ausfallen. Da die Einsparungen meist ausschließlich oder größtenteils auf den Bonus zurückgehen, steigen die Stromkosten im zweiten Jahr für gewöhnlich deutlich. Verträge mit zwölfmonatiger Laufzeit können Sie rechtzeitig kündigen, um sich einen neuen Anbieter zu suchen und erneut von einer Prämie zu profitieren. Im Falle eines Stromvertrags mit 24 Monaten ist dies nicht möglich. Um die Gesamtkosten möglichst niedrig zu halten, empfehlen sich daher eher Tarife mit einer Laufzeit von nur einem Jahr.

Besonderer Hinweis: Im Normalfall knüpfen die Stromanbieter die Auszahlung ihrer Boni an bestimmte Bedingungen. Daher sollten Sie die Vertragskonditionen sehr genau studieren.

Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten: Meist kürzere Laufzeit empfehlenswert

Wenn Sie sich möglichst attraktive Konditionen sichern möchten, ist ein Stromvertrag mit zwölfmonatiger Laufzeit oftmals die bessere Wahl. Einerseits bieten Ihnen entsprechende Tarife eine höhere Flexibilität, um auf die schwankenden Energiepreise zu reagieren. Andererseits haben Sie hier bereits nach einem Jahr die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, um erneut von Vergünstigungen im ersten Vertragsjahr zu profitieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls eine Mindestvertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten.

Ein Stromtarif mit 24 Monaten Vertragslaufzeit ist meist nur dann sinnvoll, wenn das Angebot eine Preisgarantie beinhaltet und davon auszugehen ist, dass die Energiepreise zukünftig steigen. Darüber hinaus empfiehlt sich ein solcher Tarif für Verbraucher, die sich nicht jedes Jahr einen neuen Stromlieferanten suchen möchten. Allerdings entgehen Ihnen damit auch die Wechselprämien.

Strom ohne Vertragslaufzeit

Wer einen Stromtarif ohne Vertragslaufzeit abschließt, bleibt flexibel. Sofern Sie einen günstigeren Tarif finden, können Sie immer problemlos und jederzeit den Anbieter wechseln – ohne eine Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist berücksichtigen zu müssen. Das ist vor allem für die Kunden sinnvoll, die gerne den Strommarkt im Blick behalten und auf einen möglicherweise steigenden Strompreis mit einem Tarifwechsel reagieren möchten. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht gilt dann allerdings nicht – dafür können Sie als Kunde mit Strom ohne Vertragslaufzeit aber natürlich immer wechseln.

Wie viel kostet Strom ohne Vertragslaufzeit?

In der Regel ist Strom ohne Vertragslaufzeit teurer als Strom mit Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Grund dafür ist, dass diese Stromtarife höhere Grund- und Arbeitspreise haben. Auch auf Prämien für Neukunden müssen Sie in diesem Fall leider verzichten. Diese kommen grundsätzlich dem ersten Vertragsjahr eines Stromtarifes zugute und setzen daher eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten voraus. Für diejenigen, die oft und gerne den Anbieter wechseln, bietet sich ein Stromtarif ohne Vertragslaufzeit aber durchaus an.

Was zeichnet einen Stromtarif ohne Vertragslaufzeit im Tarifvergleich aus?

Wenn Sie in einem Tarifvergleich nach einem Anbieter für Strom ohne Vertragslaufzeit suchen, achten Sie am besten auf die folgenden Kriterien: Ein Stromtarif ohne Vertragslaufzeit hat in der Regel keine Kündigungsfrist und er bietet eine Preisgarantie sowie eine Vertragsverlängerung von maximal einem Monat an. Außerdem ermöglicht der Anbieter eine monatliche Abschlagszahlung und setzt keine Zahlung per Vorkasse voraus. Alle Tarifdetails der verschiedenen Anbieter für Strom ohne Vertragslaufzeit können Sie mit dem Verivox-Vergleichsrechner erhalten.

Stromvergleich: Was Sie außerdem beachten sollten

Unabhängig davon, ob Sie einen Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit präferieren, sollten Sie nicht einzig und allein auf den Preis schauen. Stattdessen rät es sich an, weitere Tarifdetails bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Eine wichtige Variable stellt beispielsweise die Kündigungsfrist dar, die möglichst kurz ausfallen sollte. Achten Sie zudem darauf, ob der Stromtarif eine Preisgarantie beinhaltet und wie lange diese gegebenenfalls gilt. Kundenbewertungen können zudem Aufschluss darüber geben, wie zufrieden andere Verbraucher mit dem entsprechenden Anbieter sind. Die Verivox Tarifempfehlungen helfen Ihnen im Stromvergleich den passenden Anbieter zu finden.